Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Kursanmeldung zur Anwendung

Kursplätze
Es besteht keinen Anspruch auf einen Platz in einem Kurs. Die Schwimmschule Rudolf von Rohr GmbH, im folgenden SVR genannt, kann die Plätze in einem Kurs nach freiem Ermessen vergeben. Bei einer Überbelegung eines Kurses gelten Kundentreue und der Zeitpunkt der Anmeldung als Kriterien für die definitve Teilnahme am Kurs.

Kursgeld
Nachdem Sie sich für einen Kurs angemeldet haben, erhalten Sie von SVR schriftlich oder telefonisch die Kursdaten und Kurszeit mitgeteilt. Die Bezahlung des Kursgeldes berechtigt Sie zur Teilnahme am Kurs. Das Kursgeld wird fällig am ersten Kurstag bei bar Zahlung oder gemäss Fälligkeitdatum bei Bezahlung per Rechnung.

Organisation
Fällt eine Kursleitung aus, kann SVR einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

Foto- & Filmaufnahmen
Es ist Besuchern & Begleitern von Kursteilnehmern nicht gestattet, Filme & Fotos zu machen. Es gilt innerhalb wie ausserhalb des Hallenbades ein striktes Verbot zu filmen wie zu fotografieren.
SVR ist es erlaubt, zu Ausbildungszwecken der Kursleiter wie auch der Kursteilnehmer Filmaufnahmen zu machen. Diese werden nach der Analyse & Reflexion unwiderruflich gelöscht und keinenfalls an Dritte weitergegeben.

Familienrabatte
Besuchen pro Kurssemester mehrere Mitglieder einer Familie (Personen welche im gleichen Haushalt wohnen) einen Kurs, so gewähren wir einen Familienrabatt von 10% auf den gesamten Kursbetrag.

Eintritt Hallenbad
In der Kursausschreibung wird festgehalten, ob der Hallenbadeintritt im Preis inbegriffen ist oder nicht. Falls nicht, ist der Eintritt an der Kasse zu bezahlen. Sollten Sie über ein Dauerabonnement verfügen in Mümliswil, bitten wir Sie uns dies bei der Anmeldung mitzuteilen. Der Hallenbadeintritt wird Ihnen dann nicht verrechnet. Das gültige Dauerabonnement ist dem Kursleiter am 1. Kurstag vorzuweisen. Allfällige zusätzliche Gebühren wie z.B. Miete, Endreinigung, usw. können in diesem Falle nicht zurückerstattet werden.

Abmeldungen
Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich. Abmeldungen bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Kursperiode sind kostenlos möglich. Bei späteren Abmeldungen ist das ganze Kursgeld geschuldet

Absage von Kursen
SVR kann einen Kurs absagen, wenn eine minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Kursort nicht mehr zur Verfügung steht. In diesem Fall erstattet SVR das ganze Kursgeld zurück.

Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten

Versäumte Lektionen
Versäumte Lektionen können nicht vor- oder nachgeholt werden. Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen sind grundsätzlich nicht möglich. Ist die angemeldete Person verhindert, kann die Lektion nicht durch einen "Stellvertreter" besucht werden. Auch bei längeren Abwesenheiten, verursacht z.B. durch Krankheit oder Unfall kann das Kursgeld nicht rückerstattet werden. Wir empfehlen daher allen Kursteilnehmern selbständig eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen. Ein solche Versicherung ist nicht im Kurspreis inbegriffen und kann bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. z.B. hier https://www.allianz-assistance.ch/de/reiseversicherung/annullationsversicherung/fortbildung/

Versicherung, Haftung
Für alle von der SVR organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Teilnehmer mit gesundheitlichen Problemen sind insbesondere für das Einholen einer ärztlichen Tauglichkeitsbescheinigung vor Kursbeginn verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die SVR nicht haftbar gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.

Kursausschluss
SVR behält sich vor, einen oder mehrere Teilnehmer aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld anteilsmässig rückerstattet.

Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit SVR ist Schweizer Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingegangen sind, ist Mümliswil / SO, Schweiz.

4717 Mümliswil, 15.01.2018